FAQ ZU DEN TAUCHSAFARIS AUF DEN MALEDIVEN MIT DER NAUTILUS TWO

ADRESSE UND ERREICHBARKEIT AUF DEN MALEDIVEN
Handys funktionieren fast überall auf den Malediven. Falls es dennoch dringend notwendig ist, können Sie bzw. Ihre Angehörigen über unser Büro Informationen übermitteln lassen. Bitte geben Sie daher unsere Adresse an Ihre Angehörigen weiter. Wir dürfen über Buchungen keine Auskünfte erteilen, aber wir leiten gerne wichtige Informationen an Sie weiter!

Adresse auf den Malediven:
Nautico Maldives Telefon: 00 960 331 5253
In dringenden Notfällen erreichen Sie uns – auch an Sonn- und Feiertagen am Handy unter der Nummer +43/664/2338012
ANSCHLUSSAUFENTHALT
Falls Sie einen Anschlussaufenthalt auf einer Insel gebucht haben, beachten Sie bitte die Buchungsinformationen am Buchungsauftrag. Bitte beachten Sie auch, dass wir für diese Leistung nur Vermittler sind. Der Veranstalter ist am Buchungsauftrag genau angeführt. Es gelten die Reisebedingungen für diese Leistung des jeweiligen Veranstalters und wir sind dafür Vermittler im Sinne des geltenden Reiserechtes.
IHR FLUG
Bei Qatar Airways und Emirates ist die Freigepäcksgrenze bei 30 kg inklusive Tauchgepäck. Bitte finden Sie sich unbedingt spätestens 90 Minuten vor Abflug am Flughafen ein.
Beachten Sie bitte, dass bei Taucherlampen die Batterien bzw. Akkus oder die Lampen ausgebaut sein müssen und dass diese im Handgepäck zu transportieren sind.
Wir haben für die Flughäfen München und Wien ermäßigte Parkscheine. Bitte bestellen Sie noch vor Versand der Reiseunterlagen, damit wir diese mitschicken können.
Die Flugtickets werden am Schiff (bei Bedarf) von unserer Vertretung übernommen um für Sie die Rückbestätigung (falls notwendig) vorzunehmen. Sollten Sie im Anschluss einer Tauchsafari noch individuell unterwegs sein, bitten wir Sie, die Rückbestätigung bei der Fluggesellschaft selbständig durchzuführen.
IHRE BUCHUNGSBESTÄTIGUNG
Bitte überprüfen Sie die Daten auf der Buchungsbestätigung ganz genau. Vor allem die Schreibweise Ihres Namens ist wichtig, denn die steht sonst falsch im Ticket und das könnte zu Problemen führen. Bitte retournieren Sie die Kopie der Buchungsbestätigung unterschrieben an unsere Adresse. Sie können uns diese Buchungsbestätigung auch unter Fax Nr. +43/(0)7662/2775 faxen oder an office@urlaubswelt.com senden.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Es befinden sich zwei Notfallkoffer an Bord, (einer an der Wand im Salon und ein Handkoffer am Tauchdhoni). Weiters steht eine 50 L – Sauerstofflasche samt Reglereinheit und ein DAN-Koffer zur Verfügung. Auf der Insel Bandos ist eine Dekokammer unter ärztlicher Leitung, das öffentliche Spital ist auf der Hauptinsel Male.
NITROX
Unsere Membrananlage produziert Nitrox 1 (EAN 32). Es besteht die Möglichkeit Nitrox im Voraus zu buchen, 12,- pro Nächtigung (nur bei Vorausbuchung!). Einzeltauchgänge mit Nitrox sind möglich gegen eine Gebühr von € 5,50 (+ 12% Steuer) pro Tauchgang, zahlbar vor Ort.
Achtung: Ein Nitrox Zertifikat ist Voraussetzung! Wir bieten auch diesen Kurs an Bord an – bitte um Vorausbuchung!
REISEBEDINGUNGEN
Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des Fachverbandes der Reisebüros, die wir Ihnen in der Anlage ebenfalls übersenden. Bitte beachten Sie die höheren Stornogebühren bei Tauchreisen!
Falls Sie weitere Fragen zu Ihrer Tauchreise haben, zögern Sie nicht uns einfach anzurufen, wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
REISEUNTERLAGEN
Sie erhalten Ihre Reiseunterlagen nach vollständiger Bezahlung ca. 14 Tage vor Reiseantritt. Diese Reiseunterlagen enthalten das Flugticket sowie Ihren Voucher (Gutschein) und wichtige Informationen über die Malediven bzw. über das Leben an Bord.
TAUCHEN
Die Tauchgänge werden vom Tauchdhoni aus durchgeführt. Die Taucherausrüstung bleibt am Tauchdhoni. Da wir eigene Vorrichtungen konstruiert haben, können Sie das Jackett und den Regler an der Flasche immer montiert lassen. Für die restliche Ausrüstung steht Ihnen unter Ihrem Sitz ein eigener Tauchkorb zur Verfügung. Wir haben 12L PTG mit DIN und INT Anschluss an Bord. Sie brauchen also KEINEN Adapter mitbringen. Weiters stehen Blei und Bleigurte zur Verfügung. Die restliche Tauchausrüstung muss mitgebracht werden. Da Sie sich in einem strömungsreichen Tauchgebiet befinden, wird die Mitnahme einer Strömungsboje für JEDEN Taucher vorgeschrieben.
Entsprechende Taucherfahrung – von mind. 30 Tauchgängen - setzen wir voraus. Unser Tauchlehrer bzw Tauchguide ist befugt den Tauchgast von einem Tauchgang fern zu halten wenn dieser den taucherischen Anforderungen nicht gewachsen ist. Dieser Tauchgang wird nicht refundiert.
Bitte bringen Sie auch Ihr Logbuch und ihren Tauchschein mit, denn diese werden von unserem Tauchguide überprüft!
Es werden verschiedene Tauchkurse am Schiff angeboten, vom „advanced owd“ (ca. Euro 220,-) bis zu „Nitrox“ etc. Wir bitten Sie, diese Kurse vor Ihrer Abreise bei uns zu bestellen.
Bei Ankunft am Vormittag gibt es am Nachmittag einen check dive. Bei Ankunft Mittag bzw. am Nachmittag kann am selben Tag kein Tauchgang mehr durchgeführt werden. Bei längeren Überfahrten von einem Atoll zum anderen, kann der Tauchgang Mittag ausfallen. Dafür wird dann ein Nachttauchgang durchgeführt, sofern es die Witterung zulässt. Die letztendliche Entscheidung fällt der Kapitän. Je nach Saison und Witterungsbedingungen wird Walhai watching gemacht (Dauer zwischen 3 – 4 Stunden), an diesem Tag werden nur zwei Tauchgänge durchgeführt. Ebenfalls 2 Tauchgänge sind am Tag vor der Abreise vorgesehen.
TRANSFER
Falls Sie nicht mit einer Gruppe ankommen bzw. keine Gruppenreise gebucht haben und das Schiff daher bereits on Tour ist, muss für Sie ein extra Transfer mit dem Wasserflugzeug oder Speedboot organisiert werden. Diese Kosten werden auf Ihrer Buchungsbestätigung ausgewiesen. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie aber bereits bei Buchung.
UNTERBRINGUNG
Die 12 großzügigen Kabinen verfügen über ein Doppel- und ein Einzelbett nebeneinander. So kann jede Kabine für Einzelpersonen oder Paare problemlos gebucht werden. Die Einteilung der Kabinen erfolgt vor Ort, wir versuchen natürlich spezielle Wünsche zu berücksichtigen. Sollten Sie einen speziellen Kabinenwunsch haben, so geben Sie bitte diesen bei Buchung bekannt.
Das Schiff verfügt über eine 24h Klimaanlage welche in jeder Kabine regelbar ist. Eine zeitweise Abschaltung kann vorkommen. Bei Ihrer Ankunft finden Sie weitere Informationen über das Schiff und über die Sicherheitsbedingungen an Bord in Ihrer Kabine.
VERSICHERUNG
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung. Die Mondial Assistance Versicherung beinhaltet den Stornoschutz, Reiseabbruch, Medizinischen Schutz, Extrarückreisekosten, Wiederholungsreise, Verspätete Anreise (nicht Anschlussflüge), Reisegepäckversicherung sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung. Tauchunfälle sind mit dieser Versicherung auch abgedeckt, sofern keine Fahrlässigkeit vorliegt. Die genauen Versicherungsbedingungen können wir Ihnen gerne zusenden bzw sind auch einsehbar unter www.mondial-assistance.austria.at

Bis 2000 Euro € 85.- ohne Selbstbehalt
Bis 3000 Euro € 123.- ohne Selbstbehalt
Bis 4000 Euro € 171,- ohne Selbstbehalt


Die Versicherung muss innerhalb von 7 Tage nach Buchung abgeschlossen sein, da sonst der Stornoschutz nicht gültig ist! Bitte daher um umgehende Mitteilung, falls wir die Versicherung für Sie abschließen dürfen. Die Versicherung ist sofort bei Abschluss fällig. Eine Erhöhung der Versicherung ab 01.10.2009 bis € 10,- pro Person!!!
ZAHLUNG
Wir ersuchen die Anzahlung auf unser Konto zu überweisen. Der Restbetrag muss mindestens 4 Wochen vor Reiseantritt auf unserem Konto eingelangt sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Reiseunterlagen nur verschicken können, wenn die vollständige Zahlung bei uns eingelangt ist. Kreditkartenzahlungen sind leider nicht möglich!

Unser Konto bei der Raiffeisenbank Schörfling BLZ 34.608 Konto Nr. 20.008 – Inhaber Harald Schobesberger BIC: RZOOAT2L608 IBAN AT17 3460 8000 0002 0008

Bitte schreiben Sie unbedingt die Auftragsnummer auf den Zahlschein bzw. in die Überweisung, da wir ansonst Ihre Zahlung nicht eindeutig zuordnen können!
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992)
Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBI. 247/93

Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe.

Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten.
Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen.
Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt.
Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit ihren
Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge abschließen.

Die besonderen Bedingungen gehen vor.
- der vermittelten Reiseveranstalter,
- der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u.Schiff) und
- der anderen vermittelten Leistungsträger

A. DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen.

1. Buchung/Vertragsabschluss
Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrunde liegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen. Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 8 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluß auszuhändigen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Bar Auslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers beim Reisebüro fällig. Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.

2. Informationen und sonstige Nebenleistungen
2.1. Informationen über Pass, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können (insbesondere an Hand des TIM). Im übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.

2.2. Informationen über die Reiseleistung
Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.

3. Rechtsstellung und Haftung
Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf
- die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;
- die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente;
- die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen). Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekannt zugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.

4. Leistungsstörungen
Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

B. DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages - in der Folge Reisevertrag genannt -, den Buchende mit einem Veranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß. Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß § 8 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht.

1. Buchung/Vertragsabschluss
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.

2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.
2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung
Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.
2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung
Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekannt geben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.

3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen
Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

4. Reisen mit besonderen Risken
Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

5.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.
5.2. Schadenersatz
Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.
Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen.
Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
5.3. Mitteilung von Mängel
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekannt gegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Veranstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.
5.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze
Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.

6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

7. Rücktritt vom Vertrag


7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.
c) Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

Tauchreisen als Eigenveranstaltung der Harald Schobesberger GmbH.
bis 90 Tage vor der Abreise ……………………………………………10%
ab 89 bis 30 Tage vor der Abreise ……………………………...……..20%
ab 29 bis 20 Tage vor der Abreise …………………………….....……30%
ab 19 bis 10 Tage vor der Abreise ……………………………….……50%
ab 9 bis 7 Tage vor der Abreise ………………………………….…….65%
ab 6 Tage vor der Abreise …………………………………………..…..85%
am Anreisetag ……………………………………………………….….100%

Rücktrittserklärung

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies
- mittels eingeschriebenen Briefes oder
- persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.
d) No-show
No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit. c 1. (Sonderflüge, usw.) 85 Prozent, bei den Reisearten laut lit. c 2. (Einzel-IT, usw.) 45 Prozent des Reisepreises zu bezahlen. Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.

7.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
- bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,
- bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.

Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte
Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen. b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw. c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht im zu.

7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

8. Änderungen des Vertrages

8.1. Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hiefür bei der Buchung im einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.).

8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise
- Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.
- Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

9. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zugeben.

10. Allgemeines
Die unter B angeführten Abschnitte 7.1. lit. c, vormals lt.b (Rücktritt), 7.1. lt d, vormals lt. c (No-show) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 im Kartellregister eingetragen.

EIN EHRLICHES WORT
Generatorenlärm an Bord
Trotz bester Isolation ist es nicht möglich den Motorenlärm der Stromgeneratoren gänzlich zu beseitigen. Die Schiffe brauchen Strom für die Klimaanlage, aber auch für die Versorgung der Kühlschränke. Wir ersuchen daher um Verständnis, aber meist am zweiten oder dritten Tag haben Sie sich daran gewöhnt.

Abenteuer aber nicht Luxus
Die Schiffe Nautilus One und Nautilus Two wurden als Safariboote konzipiert und gebaut. Es sollten doch noch maledivische Schiffe bleiben und nicht irgend welche Motoryachten im Roten Meer kopiert werden. Die Schiffe sind sehr wohnlich ausgestattet und viel Holz verleiht eine heimelige Atmosphäre. Dennoch ist eine Tauchsafari keine Kreuzfahrt und daher muss man auch mal damit rechnen, dass wo möglich mal der Strom ausfällt oder ein Kompressor den Dienst quittiert. Die Malediver sind wahre Improvisationskünstler und so gelingt es fast immer, ohne dass die Gäste etwas merken, dass die Fehler behoben werden. Sollte es aber einmal nicht möglich sein z.B. ein Ersatzteil zu bekommen, ersuchen wir um Verständnis. In einem Inselreich wie dem der Malediven ist die Nachschub- und Ersatzteilversorgung nicht so einfach wie am europäischen Festland.
Die Malediver gleichen aber derartige Probleme mit ihrer Ruhe und Gelassenheit aus - „cool down“ !

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